Grundsätzliches bei Riesterrenten
1.) gesetzlicher
Hintergrund Riesterrentenversicherungen
Im Rahmen der Rentenreform
2001 hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau der gesetzlichen
Rentenversicherung in den kommenden Jahren durch niedrigere jährliche
Rentenerhöhungen abzusenken. Hierdurch soll der Beitragssatz der
gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf höchstens 22 % begrenzt
werden. Um im Alter dennoch das bisherige Versorgungsniveau zu erreichen,
ist eine zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen einer betrieblichen
Altersversorgung oder durch private Vorsorge für das Alter erforderlich.
Die Aufwendungen der Versicherten hierfür werden - bei Vorliegen
der entsprechenden Voraussetzungen - erheblich gefördert.
2.) Zertifizierung von Riesterverträgen
Das Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen hat die Aufgabe, zu prüfen, welche
Altersvorsorgeverträge den Förderkriterien entsprechen und die
Förderfähigkeit dieser Verträge dann zu bescheinigen ("Zertifizierung").
Nur zertifizierte Verträge sind förderfähig.
3.) Transparenz der Angebote von Riesterrentenverträgen und Sicherheit für den Anleger
Der Gesetzgeber hat
zum Schutze der Kunden zwei wesentliche Dinge verankert:
1. Transparenz der Angebote:
Den Anbietern von förderfähigen Produkten legte der Gesetzgeber
eine bislang nie gekannte Informationspflicht auf (§7 AltZertG).
Während die Anbieter sich ansonsten gerne über die Kosten des
Vertriebes und der Verwaltung in Schweigen hüllten, sind sie nun
durch die "Informationspflicht
des Anbieters" zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet. Ein genauer Angebotsvergleich ist daher
sehr gut möglich. Riester-Renten-Vergleich.
2. Sicherheit für den Anleger: Alle Anbieter von förderfähigen
Produkten für die Riesterrente wurden gesetzlich unter anderem verpflichtet, einen Kapitalerhalt
zu garantieren. Dies war bislang weder für fondsgebundene Rentenversicherungen
noch für Fondssparpläne der Fall. Näheres hierzu finden
Sie unter "Richtlinien".
© 2004 Verbraucherverein
Rentenversicherungsvergleich e.V. |