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Grundsätzliches bei Riesterrenten

1.) gesetzlicher Hintergrund Riesterrentenversicherungen

Im Rahmen der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber beschlossen, das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren durch niedrigere jährliche Rentenerhöhungen abzusenken. Hierdurch soll der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf höchstens 22 % begrenzt werden. Um im Alter dennoch das bisherige Versorgungsniveau zu erreichen, ist eine zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung oder durch private Vorsorge für das Alter erforderlich. Die Aufwendungen der Versicherten hierfür werden - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - erheblich gefördert.

2.) Zertifizierung von Riesterverträgen

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat die Aufgabe, zu prüfen, welche Altersvorsorgeverträge den Förderkriterien entsprechen und die Förderfähigkeit dieser Verträge dann zu bescheinigen ("Zertifizierung"). Nur zertifizierte Verträge sind förderfähig.

3.) Transparenz der Angebote von Riesterrentenverträgen und Sicherheit für den Anleger

Der Gesetzgeber hat zum Schutze der Kunden zwei wesentliche Dinge verankert:

1. Transparenz der Angebote: Den Anbietern von förderfähigen Produkten legte der Gesetzgeber eine bislang nie gekannte Informationspflicht auf (§7 AltZertG). Während die Anbieter sich ansonsten gerne über die Kosten des Vertriebes und der Verwaltung in Schweigen hüllten, sind sie nun durch die "Informationspflicht des Anbieters" zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet. Ein genauer Angebotsvergleich ist daher sehr gut möglich. Riester-Renten-Vergleich.

2. Sicherheit für den Anleger: Alle Anbieter von förderfähigen Produkten für die Riesterrente wurden gesetzlich unter anderem verpflichtet, einen Kapitalerhalt zu garantieren. Dies war bislang weder für fondsgebundene Rentenversicherungen noch für Fondssparpläne der Fall. Näheres hierzu finden Sie unter "Richtlinien".

© 2004 Verbraucherverein Rentenversicherungsvergleich e.V.